Sperre gegen Martin Grab rechtskräftig

Sperre gegen Martin Grab (Rothenthurm) rechtskräftig

Gemäss den Abklärungen des ESV mit den entsprechenden Stellen kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Antworten der Disziplinarkammer von Swiss Olympic deren Entscheid in Sachen Martin Grab, Rothenthurm, mittlerweile rechtskräftig ist, da keine Partei den Entscheid ans TAS weitergezogen hat und die 21-tägige Frist zur Ergreifung eines Rechtsmittels mittlerweile abgelaufen ist.

Das heisst konkret

Die ausgesprochene Sperre (Gültigkeit: 5. April 2019) wegen Dopingmissbrauch gegen Martin Grab, Rothenthurm, für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport tritt nun per sofort in Kraft und endet nach zwei Jahren (siehe Kommunikation von Antidoping Schweiz im Newsletter «Sägemehlsplitter» vom September 2019 / Seite 9 / https://esv.ch/saegemehlsplitter/).

Die Sanktion wird wie folgt umgesetzt:
Martin Grab hat als Präsident des Schwingklub Einsiedeln per sofort zurückzutreten. Der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes fordert den Schwingklub Einsiedeln auf bis am 15. November 2019 schriftlich an den Obmann des ESV, Paul Vogel, die Vollzugsmeldung zu dokumentieren.

Der ESV geht gemäss der Kommunikation im Newsletter Sägemehlsplitter Nr. 6 vom September 2019 (Seite 7 / https://esv.ch/saegemehlsplitter/ ) vor. (Weisung Streichung von Resultaten infolge Dopingvergehens):

  • Martin Grab hat bis Ende November 2019 die beiden gewonnenen Kränze vom Zuger Kantonalen Schwingfest 2018 und vom Schwyzer Kantonalen 2018 an die Geschäftsstelle ESV zu senden.

Geschäftsstelle ESV
Ende Oktober 2019

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